Tiefenbohrung und Kampfmittel

Heute kam von Gussek der ausgefüllte Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis für unsere Tiefenbohrung. In den Anträgen ist auch die geplante Bohrtiefe und die berechnete Heizleistung zu finden. Eine schnelle Kurzrecherche im Internet hat ergeben, dass die angegebenen Werte wohl ok sind:

  • Heizlast Objekt: 4,9 kW nach DIN 12831
  • Heizlast Warmwasser: 1,0 kW
  • Zuschlag Sperrzeiten: 0,5 kW
  • Heizleistung zur Auslegung Wärmequelle: 6,4 kW

Somit verbaut Gussek die Vaillant geoTherm plus VWS 62/2 (Heizleistung 5,9 kW/ Leistungsaufnahme 1,4 kW, Leistungszahl 4,3 bei BOW35 dT5 – EN 14511).

Tiefenbohrung:

  • 2 Bohrungen a 99 Meter beantragt
  • 2 Bohrungen a 49 Meter geplant

Probleme bereitet uns im Moment noch die Auskunft des Kampfmittelräumdienstes. Da die geplanten Erdwärmebohrungen im nicht auswertbaren Bereich liegen, wird das Bohrunternehmen wie folgt vorgehen:

  • Es werden zuerst 2 Sondierbohrungen auf 7 Meter Tiefe durchgeführt.
  • Dann kommt der Kampfmittelräumdienst, steckt da irgendwelche Sonden rein und kann dann wohl erkennen, ob im Umkreis von 1 – 2 Metern irgendetwas ist.
  • Wenn der Kampfmittelräumdienst nichts findet, dann werden die beiden Bohrungen wie geplant ausgeführt. Sollte es bei den Bohrungen dann Probleme geben, z.B. weil da ein großer Findling ist, dann wird es nur eine Bohrung a 90 Meter geben.

Das ganze Procedere kostet natürlich auch wieder eine Kleinigkeit: 550,- EUR + MwST. Allerdings sieht es so aus, als ob das noch im Rahmen unseres Aufpreises liegt, den wir für das Bohren im Wasserschutzgebiet (IIIb) an Gussek zahlen müssen.

Durchgeführt wird die Bohrung durch die Firma Sadurski. Die waren am Telefon sehr nett und haben uns das Prozedere mit dem Kampfmittelräumdienst auch bereitwillig und ausführlich erklärt.

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