Bergschadensgefährdung

Heute haben wir die Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Bergschadensgefährdung erhalten. Die Information wurde an Gussek weitergegeben. Mal sehen, ob noch weitere Schritte / Informationen nötig sind. Soweit wir es verstanden haben ist diese Information für die Auslegung der Statik nötig gewesen. Eine Rechnung war bei der Auskunft nicht dabei, wird aber wohl noch kommen.

Text:

„Auskunft über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das o.a. Baugrundstück liegt über dem auf Raseneisenstein verliehenen, inzwischen aber erloschenen Distriktsfeld „Constantin der Große“. Die letzte Eigentümerin dieser erloschenen Bergbauberechtigung ist die X GmbH, Y-Strasse 123, 45678 Z-Dorf.

Bei der Entscheidung und Festlegung von Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen um Bergschäden zu vermeiden handelt es sich grundsätzlich um Angelegenheiten, die auf privatrechtlicher Ebene zwischen Grundeigentümer und zuständigem Bergwerksunternehmer oder -eigentümer zu regeln sind, sofern dieser noch erreichbar ist. Diese Angelegenheiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bergbehörde.

Unabhängig von den privatrechtlichen Belangen Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Baugrundstückes kein Bergbau umgegangen. Mit bergbaulichen Einwirkungen auf das Baugrundstück ist danach nicht zu rechnen.

Ich stelle Ihnen anheim zusätzlich eine Anfrage an die o.g. Bergwerkseigentümerin zu richten.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf …“

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