progress.nrw 2009 II

Nachdem wir letzte Woche mit unserem Sachbearbeiter gesprochen hatten und er den Bescheid für letzte Woche in Aussicht gestellt hatte, haben wir den Vertragstermin mit Gussek vereinbart. Laut Förderbedingung darf ‚mit der Ausführung‘ erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt ist. Bereits die Vertragsunterzeichnung gilt hier als Ausführungsbeginn.

Leider hatten wir bis gestern den Zulagenbescheid noch nicht bekommen. Ein erneuter Anruf gestern morgen versicherte uns, dass der Antrag bereits verschickt sei. Heute war er dann glücklicherweise in der Post mit Datum 25.11. Somit war die Hausvertragsunterzeichnung nach der Bewilligung und wir haben zumindest diese formale Hürde genommen.

Bleibt nun nur noch die DIBt Einzelzulassung nach Installation der Lüftungsanlgae. Hierzu haben wir eine Aussage von Zehnder, dass die Einzelzulassung in der Vergangenheit in NRW immer gewährt wurde.

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